Allgemeine Geschäftsbedingungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Begriff „VERMIETER“ die Melbic Car Rentals, Tours & Transfers CC. Der Begriff „MIETER“ bezeichnet die Person, die die Buchung als Hauptbucher vorgenommen hat.

Buchung

  1. Die Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Tour unterzeichnet wurden und die Anzahlung vom Mieter bestätigt wurde.
  2. Dieser Vertrag unterliegt in jeder Hinsicht den Gesetzen der Republik Namibia.
  3. Der Mieter unterwirft sich der Zuständigkeit des Magistratsgerichts der Republik Namibia für alle Gerichtsverfahren.
  4. Jede Person, die eine Reservierung beim Vermieter vornimmt, versichert, dass sie berechtigt ist, diesen Vertrag im Namen der in der Buchung aufgeführten Person(en) abzuschließen. Die buchende Person haftet für den gesamten dem Vermieter geschuldeten Betrag.
  5. Die Unterkunft erfolgt gemäß Reiseverlauf. Die Verfügbarkeit der Unterkunft zum Zeitpunkt der Anzahlung ist vorbehalten. Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine alternative Unterkunft von gleichem oder höherem Standard zu nutzen.
  6. Der VERMIETER behält sich das Recht vor, den Vertragspreis einer Reise vor Reiseantritt aufgrund von Faktoren, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, zu erhöhen, wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich, Erhöhungen der Treibstoffpreise, der Mehrwertsteuer, neuer staatlicher Gesetze oder Wechselkursschwankungen.

Zahlungen

  1. Die Buchung wird bestätigt, sobald der MIETER die 50%ige oder vereinbarte Anzahlung auf das Konto des VERMIETERS geleistet hat, entweder über einen bereitgestellten Link oder per Banküberweisung.
  2. Der Leasingnehmer trägt sämtliche Bankgebühren sowie etwaige Wechselkursdifferenzen, die bei Zahlungen an den Leasinggeber anfallen können.
  3. Buchungen, die weniger als zwei (2) Monate vor dem Anreisedatum erfolgen, erfordern die vollständige Zahlung zum Zeitpunkt der Buchung. Alle diese Zahlungen sind nicht erstattungsfähig.

Stornierungen

  1. Jede Stornierung einer Buchung durch einen Mieter muss schriftlich erfolgen und ist nur gültig, wenn…
    Die Kündigung tritt mit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter in Kraft. Die Höhe der Stornogebühr richtet sich nach dem Datum, an dem der Vermieter die Korrespondenz des Mieters erhält.
    1. 1.1. Storniert der Mieter eine bestätigte Buchung, fallen folgende Stornogebühren auf den gesamten bestätigten Buchungswert an:
    2. 1.2. 61 Tage oder mehr vor der Ankunft: 25 %
    3. 1.3. 46 bis 60 Tage vor der Ankunft: 50 %
    4. 1.4. 16 bis 45 Tage vor der Ankunft: 75 %
    5. 1.5. 0 bis 15 Tage vor der Ankunft: 100 %
  2. Die oben genannten Stornogebühren gelten nicht für Unterkünfte, die höhere Anzahlungen oder die vollständige Vorauszahlung vor Anreise des Mieters verlangen. Diese Gebühren werden gegebenenfalls zusätzlich berechnet. Die Höhe der Stornogebühren richtet sich nach den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Unterkunft.
  3. Bei Nichterscheinen oder Nichtinanspruchnahme von Leistungen erfolgt keine Rückerstattung.

Änderungen und Anpassungen

  1. „Höhere Gewalt“ bedeutet im Zusammenhang mit dem VERMIETER alle Umstände, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des VERMIETERS liegen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Tornados, Hurrikane usw.), Explosionen, Brände, Krieg oder Kriegsgefahr, Streiks, Sabotage, innere Unruhen, Quarantäne, staatliche Eingriffe, Wetterbedingungen oder andere unvorhergesehene Ereignisse).
  2. Der VERMIETER gilt nicht als gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßend und haftet dem MIETER gegenüber nicht wegen Verzögerung oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, soweit diese Verzögerung oder Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
  3. Im Falle höherer Gewalt ist der Vermieter berechtigt, nach eigenem Ermessen den Reiseverlauf oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Reise zu ändern oder zu stornieren. Für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters liegen und die alternative Vorkehrungen zur Gewährleistung der Sicherheit und/oder der weiteren Teilnahme und des Genusses der Reise erforderlich machen, erfolgt keine Rückerstattung.
  4. Im unwahrscheinlichen Fall einer Fahrzeugpanne während einer Tour behält sich der VERMIETER das Recht vor, den Reiseverlauf entsprechend zu ändern, um die durch unvorhergesehene Umstände verlorene Zeit aufzuholen.
  5. Es ist dem Mieter zwar möglich, nach Reiseantritt vom geplanten Reiseverlauf abzuweichen, jedoch trägt er alle dadurch entstehenden Mehrkosten selbst. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. Änderungen und Stornierungen der Reiseroute müssen direkt mit dem Vermieter vereinbart werden.

Versicherung

  1. Eine Reise- und Reiserücktrittsversicherung ist für jeden Mieter obligatorisch und liegt in dessen alleiniger Verantwortung. Vor Reiseantritt bestätigt der Mieter, dass er für die gesamte Reisedauer eine Versicherung abgeschlossen hat, die Personenschäden, medizinische Kosten, Rückführungskosten und Gepäckverlust abdeckt. Im Krankheitsfall trägt der Mieter sämtliche Krankenhaus-, Arzt- und Rückführungskosten.
  2. Der VERMIETER haftet nicht für etwaige Kosten dieser Art, noch für Rückerstattungen der Tour, der Miete oder sonstiger Beträge, die sich aus solchen Umständen ergeben.
  3. Beförderung und Lagerung sämtlicher Gepäckstücke und persönlicher Gegenstände erfolgen auf eigenes Risiko des Mieters; der Vermieter haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen.
  4. Es obliegt dem Mieter, sicherzustellen, dass Reisepass und Visum für die Dauer der Reise gültig sind. Der Vermieter haftet nicht für notwendige Visa oder sonstige Reisedokumente, die nicht vom Mieter beschafft wurden.

Haftung

  1. Der VERMIETER und seine Vertreter haften nicht für Verluste, Schäden, Verzögerungen, Verletzungen oder Todesfälle, die aus irgendeinem Grund entstehen, einschließlich Fehlern oder Auslassungen in der Dokumentation, Buchungsproblemen oder Verzögerungen, sei es aufgrund von Fahrlässigkeit oder aus anderen Gründen.
  2. Der VERMIETER haftet nicht für Verluste, Schäden, Kosten und Ausgaben, die dem MIETER entstehen:
    1. 2.1. weil ich eine Tour beim VERMIETER gebucht und unternommen habe.
    2. 2.2. weil alternative Straßen benutzt wurden, die vom VERMIETER nicht empfohlen wurden.
  3. 3. Der VERMIETER tritt als Reiseveranstalter und für lokale und internationale Beherbergungsbetriebe und Aktivitätsanbieter auf und übernimmt dementsprechend keinerlei Haftung für Verluste, Schäden, Verletzungen, Unfälle, Verspätungen oder sonstige Vorkommnisse oder Unregelmäßigkeiten, gleich aus welchem ​​Grund.
  4. Der Vermieter wird sich nach besten Kräften bemühen, sicherzustellen, dass alle Vereinbarungen und Leistungen wie geplant durchgeführt werden. Da diese Leistungen jedoch von unabhängigen Anbietern erbracht werden, haftet der Vermieter nicht für etwaige Fehler oder Versäumnisse dieser Anbieter.
    1. 4.1. Der VERMIETER haftet nicht für etwaige Qualitäts-, Sicherheits- oder Erscheinungsmängel in der Unterkunft.
    2. 4.2. Sollte der Mieter eine alternative Unterkunft oder andere Anbieter wählen, erfolgen alle diese Vereinbarungen auf eigenes Risiko und eigene Kosten des Mieters, und der Vermieter haftet nicht für damit verbundene Kosten oder Probleme.

Gesundheit

  1. Der Mieter bestätigt, Kenntnis vom vorgeschlagenen Reiseverlauf zu haben und dass er gesundheitlich geeignet ist, sich in guter körperlicher und geistiger Verfassung befindet und in der Lage ist, die Reise anzutreten.
  2. Jeder Mieter, der an einer Vorerkrankung oder Krankheit leidet, muss dem Vermieter vor Beginn der Reise die wahre Art dieser Erkrankung mitteilen.
  3. Der Mieter verpflichtet sich, die Tour, Reise oder Aktivität auf eigenes Risiko durchzuführen.

Ansprüche und Beschwerden

  1. Wenn der Mieter eine Beschwerde hat, muss der Vermieter unverzüglich benachrichtigt werden und die Möglichkeit erhalten, die Angelegenheit zu untersuchen und zu klären.

Verantwortlichkeiten und Rechte des Vermieters

  1. Die Angaben in Broschüren und gedruckten Reiseplänen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und basieren auf den dem VERMIETER zuletzt verfügbaren Informationen.
  2. Gedruckte Reisepläne dienen lediglich als Richtlinie.

Verantwortung des Mieters für die Unterbringungsrichtlinien

  1. Mieter sind verpflichtet, die Unterkunftsrichtlinien der jeweiligen Einrichtung stets einzuhalten.

Richtlinien zur Änderung der Tour

  1. Wenn der Mieter nach der Unterzeichnung des Unterkunftsangebots Änderungen beantragt, unterliegen diese Änderungen folgenden Bedingungen:
    – eine Verwaltungsgebühr von N$ 500,00 pro Person und Beherbergungsbetrieb,
    – alle anfallenden Stornokosten oder sonstigen Gebühren des Lieferanten, und
    – Verfügbarkeit gemäß den Lieferantenbedingungen.